Zukunftshilfe für Ihr Kind
Sie heißen Teilhabeassistenten/Teilhabeassistentinnen, Schulbegleiter*innen, Schulassistent*innen, Integrationshelfer*innen (kurz I-Hilfe), Inklusionsassistenten/Inklusionsassistentinnen oder Individualbegleiter*innen – und sind im Alltag vieler Schulen mittlerweile fester Bestandteil. Denn durch ihren Einsatz ist der Schulbesuch für viele Kinder und Jugendliche mit körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen überhaupt erst möglich. Die rechtliche Grundlage einer Schulbegleitung ergibt sich aus den § 112 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit §75 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX und § 35a SGB VIII. Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, muss eine der in den jeweiligen Normen benannten Voraussetzungen erfüllt sein, diese können seelischer, körperlicher oder geistiger Natur sein.